L19-Meldung
Die L19-Meldung ist eine jährliche Mitteilung, mit der Sportvereine dem Finanzamt melden, dass sie einer Person im Kalenderjahr ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) ausbezahlt haben. Seit 1.1.2023 ist diese Meldung verpflichtend. Dieser Beitrag erklärt, wann sie nötig ist, welche Frist gilt und wie die Übermittlung funktioniert.
Das Formular L19 („Mitteilung über pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler“) ist die amtliche Meldung, mit der Sportvereine und -verbände dem zuständigen Finanzamt mitteilen, welche Personen im Kalenderjahr ausschließlich PRAE erhalten haben – inklusive Namen, Sozialversicherungsnummer und ausbezahltem Gesamtbetrag.
Die Meldepflicht gilt, wenn ein Verein einer Sportlerin, einem Sportler, einer Schiedsrichterin, einem Schiedsrichter oder einer/einem Sportbetreuer:in im Kalenderjahr ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigung ausbezahlt hat – also keine sonstige Vergütung im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertragsverhältnisses.
Wurde daneben regulär Lohn/Gehalt ausbezahlt, greifen andere Meldemechanismen (z. B. der reguläre Lohnzettel) – die L19-Meldung betrifft gezielt den Fall „nur PRAE“.
Beispiel: Meldung für 2026 bis Ende Februar 2027
Die Übermittlung soll – wenn technisch möglich – elektronisch über ELDA erfolgen. ELDA ist die etablierte elektronische Datenübermittlung, die Vereine und Verbände auch für andere sozialversicherungsrechtliche Meldungen nutzen.
Betrifft Vergütungen an Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses (z. B. Vortragende, Aufsichtsratsmitglieder, Versicherungsvertreter). Vereinsfunktionäre sind davon in der Regel ausgenommen, solange ihre Tätigkeit zu nichtselbständigen Einkünften führt.
Eigene, seit 1.1.2023 speziell für den Sportbereich eingeführte Meldepflicht bei ausschließlicher PRAE-Auszahlung – unabhängig von der allgemeinen §-109a-Mitteilung zu prüfen.
Vereinfachte Darstellung einer komplexen steuerrechtlichen Abgrenzung – im Zweifel Steuerberatung oder Finanzamt konsultieren.
Eine unterlassene oder verspätete Meldung kann steuerliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich, frühzeitig das zuständige Finanzamt oder eine Steuerberatung zu kontaktieren.
Simply PRAE erstellt am Jahresende automatisch die L19-Meldedateien für alle Personen und bereitet die Übermittlung via ELDA vor. Verantwortliche im Verein werden per E-Mail informiert, sobald die Jahresmeldung erstellt wurde.
Mehr über PRAE-SoftwareMuss jeder Sportverein eine L19-Meldung abgeben?
Nur, wenn im Kalenderjahr mindestens einer Person ausschließlich PRAE ausbezahlt wurde. Vereine ohne PRAE-Auszahlungen sind nicht betroffen.
Bis wann muss die L19-Meldung erfolgen?
Bis Ende Februar des Folgejahres.
Ist die L19-Meldung dasselbe wie die Mitteilung nach § 109a EStG?
Nein – siehe Abschnitt „L19-Meldung vs. allgemeine Mitteilungspflicht“. Beide Meldepflichten sollten getrennt geprüft werden.
Wie übermittle ich die L19-Meldung?
Elektronisch über ELDA. Simply PRAE bereitet die Meldedateien dafür automatisch vor.
Was, wenn ein Verein die Frist verpasst hat?
Am besten so bald wie möglich nachholen und im Zweifel Rücksprache mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung halten.
Allgemeine Information zum L19 (elda.at)
SPORTUNION Österreich – PRAE: Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (sportunion.at)
Statt am Jahresende alle PRAE-Zahlungen händisch zusammenzusuchen, erstellt Simply PRAE die L19-Meldedateien automatisch – fristgerecht und nachvollziehbar. Vereinbaren Sie eine kostenlose, unverbindliche Demo und sehen Sie Simply PRAE anhand Ihres eigenen Vereins- oder Verbandsszenarios.