PRAE erklärt
Die PRAE (pauschale Reiseaufwandsentschädigung) ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Pauschale, die österreichische Sportvereine und -verbände an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichter:innen sowie Sportbetreuer:innen für ihre nebenberufliche Tätigkeit im Verein auszahlen können. Grundlage ist § 3 Abs. 1 Z 16c EStG. Dieser Beitrag erklärt, wer anspruchsberechtigt ist, wie hoch die PRAE aktuell ist und welche Voraussetzungen und Meldepflichten Vereine beachten müssen.
PRAE steht für pauschale Reiseaufwandsentschädigung. Sie soll den Aufwand abgelten, der Sportlerinnen, Schiedsrichtern und Sportbetreuern durch Fahrten zu Training und Wettkampf entsteht – ohne dass dafür Einzelbelege (Kilometergeld, Fahrscheine etc.) gesammelt werden müssen. Statt einer Einzelabrechnung zahlt der Verein einen pauschalen Betrag pro Einsatztag, der bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Ausbezahlt werden darf die PRAE von gemeinnützigen Körperschaften im Sinne der §§ 34 ff. BAO, deren statutarischer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersports ist – also klassischen Sportvereinen und Sportverbänden.
Nicht zu verwechseln mit der „Freiwilligenpauschale“ – siehe Abschnitt weiter unten.
Drei Personengruppen können die PRAE erhalten, sofern sie nebenberuflich für den Verein tätig sind:
Seit 1.1.2023 – steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu diesen Grenzen
pro Einsatztag
pro Kalendermonat
Neben der PRAE gibt es die allgemeine Freiwilligenpauschale für ehrenamtlich Tätige in gemeinnützigen Organisationen – nicht auf den Sportbereich beschränkt. Beide Pauschalen sind eigenständige Regelungen mit unterschiedlichen Beträgen und Voraussetzungen.
Wichtig: Ein und dieselbe Person darf im selben Kalendermonat nicht gleichzeitig PRAE und Freiwilligenpauschale für dieselbe Tätigkeit erhalten – in unterschiedlichen Monaten ist ein Wechsel grundsätzlich möglich.
Für die Erstellung des PRAE-Formulars selbst gibt es den PRAE-Generator unter online.simply-prae.at – ein eigenständiges, kostenloses Web-Tool, das ganz ohne Login funktioniert. Damit erstellte PRAEs können heruntergeladen, per E-Mail versendet oder direkt an Simply PRAE übermittelt werden.
Zum PRAE-GeneratorPRAE zusätzlich zu Kilometergeld oder Tagesgeldern ausbezahlt, obwohl das die Steuerfreiheit gefährdet.
Monatsgrenze (720 €) durch Auszahlungen an mehreren Terminen im selben Monat versehentlich überschritten.
Auszahlungen nicht durchgängig dokumentiert – bei einer Prüfung fehlt der Nachweis.
Die jährliche L19-Meldung wird übersehen, weil sie separat von der laufenden PRAE-Abrechnung erfolgen muss.
Muss die PRAE versteuert werden?
Nein, bis zu den genannten Grenzen (120 €/Einsatztag, 720 €/Monat seit 2023) ist sie steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wer darf PRAE auszahlen?
Nur gemeinnützige Sportvereine und -verbände (§§ 34 ff. BAO), deren Zweck die Ausübung oder Förderung von Körpersport ist.
Kann ich PRAE und ein normales Gehalt gleichzeitig bekommen?
Die PRAE gilt für nebenberufliche Tätigkeit im Verein; die genaue steuerliche Behandlung neben anderen Einkünften sollte im Einzelfall mit einer Steuerberatung geklärt werden.
Muss ich als Verein jede PRAE-Zahlung melden?
Eine spezielle jährliche Meldung (Formular L19) ist erforderlich, wenn einer Person ausschließlich PRAE ausbezahlt wurde – Details siehe L19-Meldung erklärt.
Wie erstelle ich ein PRAE-Formular?
Kostenlos und ohne Login über den PRAE-Generator unter online.simply-prae.at – herunterladen, per E-Mail versenden oder direkt an Simply PRAE übermitteln.
Allgemeine Informationen zur PRAE (sportaustria.at)
Gesetzestext § 3 Abs. 1 Z 16c EStG (ris.bka.gv.at)
SPORTUNION Österreich – PRAE: Pauschale Reiseaufwandsentschädigung
Simply PRAE übernimmt Erfassung, Prüfung, SEPA-Auszahlung und die Vorbereitung der L19-Meldung – damit die Monatsgrenzen automatisch eingehalten werden.